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   BAG, 08.08.1978 - 6 AZR 251/77   

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https://dejure.org/1978,1773
BAG, 08.08.1978 - 6 AZR 251/77 (https://dejure.org/1978,1773)
BAG, Entscheidung vom 08.08.1978 - 6 AZR 251/77 (https://dejure.org/1978,1773)
BAG, Entscheidung vom 08. August 1978 - 6 AZR 251/77 (https://dejure.org/1978,1773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Zusatzurlaub - Gesundheitsgefährdende Arbeiten - Überwiegender teil der Arbeitszeit - Ansteckungsgefahr - Dialysestation eines Krankenhauses

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.11.1963 - 5 AZR 81/63

    Gesamtarbeitszeit - Regelmäßige tarifliche Arbeitszeit - Gesundheitliche Gefahren

    Auszug aus BAG, 08.08.1978 - 6 AZR 251/77
    Maßstab ist also nicht der bloße Anfall gefährlicher Arbeiten im über wiegenden Teil des Urlaubsjahres, sondern ihr Anteil an der Arbeitszeit, wobei es auf die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit ankommt (BAG AP Nr. 1 zu § 42 BMT-G).
  • LAG Düsseldorf, 18.09.1996 - 11 Sa 941/96

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Sie gewährt Zusatzurlaub zum Ausgleich für eine die Gesundheit des Pflegepersonals in erheblichem Maß bedrohende Tätigkeit (vgl. zu § 8 UrlV B.-W. i. d. F. vom 14.02.1973: BAG v. 08.08.1978 - 6 AZR 251/77 -, AP Nr. 1 zu § 49 BAT).

    Maßgeblich muss vielmehr der Anteil der gefahrvollen Arbeit an der persönlichen Arbeitszeit sein, in welchem Umfang also die gesundheitsgefährdende Tätigkeit die Arbeitszeit des Bediensteten ausfüllt (BAG v. 08.08.1978 - 6 AZR 251/77 -, aaO.).

  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Deshalb kann es gerechtfertigt sein, von den Beschäftigten im Pflegedienst als Anspruchsvoraussetzung zusätzlich das zeitliche Überwiegen der Arbeiten zu verlangen, bei denen eine Verbindung zu Infektionskranken besteht (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1978 - 6 AZR 251/77 - AP Nr. 1 zu § 49 BAT).
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 226/82

    Gewährung einer Zulage nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) - Bezug des

    Der Begriff "überwiegend" wird verstanden im Sinne von "mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit" (BAG Urteil vom 8. August 1978 - 6 AZR 251/77 - AP Nr. 1 zu § 49 BAT; BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, unter II 2 b der Gründe).
  • BAG, 23.02.1984 - 6 AZR 186/81

    Urlaub: Anspruch auf Zusatzurlaub

    c) Zu Unrecht meint die Revision (vgl. auch GKÖD-Fieberg, BAT , § 49 Rz 15; Breier/Kiefer/Uttlinger, BAT , § 49 Erl. 1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT , § 49 Anm. 4) der Entscheidung des Senats vom 8. August 1978 (- 6 AZR 251/77 -, AP Nr. 1 zu § 49 BAT ) entnehmen zu können, gemäß § 49 Abs. 1 BAT müsse der Angestellte gesundheitsgefährdende Arbeiten während mehr als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit verrichten.
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    Deshalb kann es gerechtfertigt sein, von den Beschäftigten im Pflegedienst als Anspruchsvoraussetzung zusätzlich das zeitliche Überwiegen der Arbeiten zu verlangen, bei denen eine Verbindung zu Infektionskranken besteht (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1978 - 6 AZR 251/77 - AP Nr. 1 zu § 49 BAT).
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